Verbot von Jugendpornografie: Deutsches Sexualstrafrecht geändert!

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Vom heutigen Tage an, treten einige Änderungen des neuen § 184c Strafgesetzbuch in Kraft. Dies umfasst auch die Verbreitung von jugendpornografischen Medien, die ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen“ wiedergeben und somit verboten sind.

Damit ist erstmals gesetzlich geregelt, dass ausschließlich volljährige Darsteller bei Pornoproduktionen mitwirken dürfen. Allerdings erfasst diese Gesetzesänderung auch Erwachsene mit jugendlichem Erscheinungsbild, so genannte „Scheinjugendliche“, was weitreichende Folgen für zahlreiche Erotik-Produktionen, aber nicht nur diese haben wird. Wie sich diese Regelung in der Praxis und bei den Strafverfolgungsbehörden auswirken wird, bleibt noch abzuwarten.

Weitere Informationen und Meinungen zu diesem Thema finden Sie unter anderem im Blog des Pornoanwalt.

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