Freitag, Dezember 20, 2024
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John Thompson Gerichts-Verhandlung wird vertagt

Vor dem Amtsgericht München muss sich derzeit der bekannte Filmemacher John Thompson, unter anderem bekannt durch seine GGG-Produktionen, gegen den Vorwurf der Gewaltpornographie verteidigen.

John Thompson DVDs von Staatsanwalt beschlagnahmt!

Nachdem bereits vor einigen Monaten eine seiner Serien beschlagnahmt wurde, wurden nun weitere 30 DVDs von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und als „gewaltverherrlichend“ eingestuft. Der inzwischen 64 Jahre alte Münchener Produzent weist indessen alle Vorwürfe beharrlich ab.
Gegenüber verschiedenen Tages- und Boulevard-Zeitungen äußerte John Thompson, mit bürgerlichem Namen Raymond Bacharach, dass alle Darsteller freiwillig in seinen Filmen mitwirken und alle Handlungen nur gespielt seien. Damit handele es sich um eine „schauspielerische Darstellung“ der Darstellerinnen, wird Thompsons Anwalt zitiert.

Seine Pornofilme, so jedoch die Aussage der Anklage, lassen die „Verherrlichung und Verharmlosung der Gewalt erkennen“. Sollte dies zutreffen, so drohen ihm für die Herstellung, Vertrieb und Vorführung solcher verbotenen Gewaltdarstellungen (nach Paragraph 184a Strafgesetzbuch) bis zu drei Jahre Gefängnis.

Wie weiteren Verlautbarungen zu entnehmen ist, geht es den Anklägern weniger um eine etwaige schauspielerische Leistungen der Akteure als vielmehr um den Aspekt, dass die Filme Gewalt gegen Frauen verharmlosen und verherrlichen und so letztlich gegen deren Menschenwürde verstoßen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass man Thompson auch den Vertrieb und die Verbreitung „verbotener“ Produktionen zur Last legt.

John Thompson äußert sich zu Jugendschutz und Berufsverbot in Deutschland

Da Thompson jedoch seine Filme seit Jahren nicht mehr selbst vertreibt, sondern dies insbesondere im Online-Bereich über Lizenznehmer laufen lässt, habe er keinen Einfluss darauf. Ein Punkt, den der zuständige Richter offensichtlich nicht gelten lassen will, womit die Diskussion um den weltweit nahezu einmaligen Aspekt des „Jugendschutzes“ in Deutschland mal wieder zur Debatte steht. John Thompson selbst sagte, dass er „im rechtlichen Rahmen weiter produzieren will“. Vorerst wurde die Verhandlung jedoch vertagt und soll am 3. September fortgeführt werden. Offen ist in dem Zusammenhang auch noch, ob sich die Beteiligten des Prozesses auch noch alle 30 beschlagnahmten Filme anschauen müssen.

Ohne weitere Einzelheiten zu dem Fall zu wissen, lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt schwerlich etwas sagen. Auch ungeachtet dessen, was man nun von seinen Filmen hält. Allerdings könnte es für viele deutsche Porno-Produzenten und -Firmen noch bedeutend werden, ob das Gericht der Aussage von Thompsons Anwalt folgt: Es könne seinem Mandanten nicht angelastet werden, wenn sich die Lizenznehmer nicht an die rechtlichen Normen hielten, so Verteidiger Alexander Eckstein: „In der Videothek ist auch nicht der Filmproduzent haftbar, wenn dort Filme an unter 18-Jährige verkauft werden.“

Angesichts der sonstigen Debatten zum Thema Porno erscheint es da fast beruhigend, dass der Richter, auf die Äußerung Thompsons hinsichtlich eines „Berufsverbots“, belehrend gesagt haben soll: „Pornos dürfen Sie ja produzieren, nur keine Gewaltpornos.“

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