Vor dem Amtsgericht München muss sich derzeit der bekannte Filmemacher John Thompson, unter anderem bekannt durch seine GGG-Produktionen, gegen den Vorwurf der Gewaltpornographie verteidigen.
John Thompson DVDs von Staatsanwalt beschlagnahmt!
Nachdem bereits vor einigen Monaten eine seiner Serien beschlagnahmt wurde, wurden nun weitere 30 DVDs von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und als „gewaltverherrlichend“ eingestuft. Der inzwischen 64 Jahre alte Münchener Produzent weist indessen alle Vorwürfe beharrlich ab.
Gegenüber verschiedenen Tages- und Boulevard-Zeitungen äußerte John Thompson, mit bürgerlichem Namen Raymond Bacharach, dass alle Darsteller freiwillig in seinen Filmen mitwirken und alle Handlungen nur gespielt seien. Damit handele es sich um eine „schauspielerische Darstellung“ der Darstellerinnen, wird Thompsons Anwalt zitiert.
Seine Pornofilme, so jedoch die Aussage der Anklage, lassen die „Verherrlichung und Verharmlosung der Gewalt erkennen“. Sollte dies zutreffen, so drohen ihm für die Herstellung, Vertrieb und Vorführung solcher verbotenen Gewaltdarstellungen (nach Paragraph 184a Strafgesetzbuch) bis zu drei Jahre Gefängnis.
Wie weiteren Verlautbarungen zu entnehmen ist, geht es den Anklägern weniger um eine etwaige schauspielerische Leistungen der Akteure als vielmehr um den Aspekt, dass die Filme Gewalt gegen Frauen verharmlosen und verherrlichen und so letztlich gegen deren Menschenwürde verstoßen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass man Thompson auch den Vertrieb und die Verbreitung „verbotener“ Produktionen zur Last legt.
John Thompson äußert sich zu Jugendschutz und Berufsverbot in Deutschland
Da Thompson jedoch seine Filme seit Jahren nicht mehr selbst vertreibt, sondern dies insbesondere im Online-Bereich über Lizenznehmer laufen lässt, habe er keinen Einfluss darauf. Ein Punkt, den der zuständige Richter offensichtlich nicht gelten lassen will, womit die Diskussion um den weltweit nahezu einmaligen Aspekt des „Jugendschutzes“ in Deutschland mal wieder zur Debatte steht.