Vor dem Amtsgericht Mรผnchen muss sich derzeit der bekannte Filmemacher John Thompson, unter anderem bekannt durch seine GGG-Produktionen, gegen den Vorwurf der Gewaltpornographie verteidigen.
John Thompson DVDs von Staatsanwalt beschlagnahmt!
Nachdem bereits vor einigen Monaten eine seiner Serien beschlagnahmt wurde, wurden nun weitere 30 DVDs von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und als โgewaltverherrlichendโ eingestuft. Der inzwischen 64 Jahre alte Mรผnchener Produzent weist indessen alle Vorwรผrfe beharrlich ab.
Gegenรผber verschiedenen Tages- und Boulevard-Zeitungen รคuรerte John Thompson, mit bรผrgerlichem Namen Raymond Bacharach, dass alle Darsteller freiwillig in seinen Filmen mitwirken und alle Handlungen nur gespielt seien. Damit handele es sich um eine โschauspielerische Darstellungโ der Darstellerinnen, wird Thompsons Anwalt zitiert.
Seine Pornofilme, so jedoch die Aussage der Anklage, lassen die โVerherrlichung und Verharmlosung der Gewalt erkennenโ. Sollte dies zutreffen, so drohen ihm fรผr die Herstellung, Vertrieb und Vorfรผhrung solcher verbotenen Gewaltdarstellungen (nach Paragraph 184a Strafgesetzbuch) bis zu drei Jahre Gefรคngnis.
Wie weiteren Verlautbarungen zu entnehmen ist, geht es den Anklรคgern weniger um eine etwaige schauspielerische Leistungen der Akteure als vielmehr um den Aspekt, dass die Filme Gewalt gegen Frauen verharmlosen und verherrlichen und so letztlich gegen deren Menschenwรผrde verstoรen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass man Thompson auch den Vertrieb und die Verbreitung โverbotenerโ Produktionen zur Last legt.
John Thompson รคuรert sich zu Jugendschutz und Berufsverbot in Deutschland
Da Thompson jedoch seine Filme seit Jahren nicht mehr selbst vertreibt, sondern dies insbesondere im Online-Bereich รผber Lizenznehmer laufen lรคsst, habe er keinen Einfluss darauf. Ein Punkt, den der zustรคndige Richter offensichtlich nicht gelten lassen will, womit die Diskussion um den weltweit nahezu einmaligen Aspekt des โJugendschutzesโ in Deutschland mal wieder zur Debatte steht. John Thompson selbst sagte, dass er โim rechtlichen Rahmen weiter produzieren willโ. Vorerst wurde die Verhandlung jedoch vertagt und soll am 3. September fortgefรผhrt werden. Offen ist in dem Zusammenhang auch noch, ob sich die Beteiligten des Prozesses auch noch alle 30 beschlagnahmten Filme anschauen mรผssen.
Ohne weitere Einzelheiten zu dem Fall zu wissen, lรคsst sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt schwerlich etwas sagen. Auch ungeachtet dessen, was man nun von seinen Filmen hรคlt. Allerdings kรถnnte es fรผr viele deutsche Porno-Produzenten und -Firmen noch bedeutend werden, ob das Gericht der Aussage von Thompsons Anwalt folgt: Es kรถnne seinem Mandanten nicht angelastet werden, wenn sich die Lizenznehmer nicht an die rechtlichen Normen hielten, so Verteidiger Alexander Eckstein: โIn der Videothek ist auch nicht der Filmproduzent haftbar, wenn dort Filme an unter 18-Jรคhrige verkauft werden.โ
Angesichts der sonstigen Debatten zum Thema Porno erscheint es da fast beruhigend, dass der Richter, auf die รuรerung Thompsons hinsichtlich eines โBerufsverbotsโ, belehrend gesagt haben soll: โPornos dรผrfen Sie ja produzieren, nur keine Gewaltpornos.โ