Die Huch Medien GmbH fordert die Abschaffung des Pornografieverbots, da das Verbot – laut einer neuen Studie – sogar schรคdliche Effekte fรผr Jugendliche haben kann.
Der Forderung der Mainzer Huch Medien GmbH liegt eine breit angelegte Expertise des Leipziger Jugendforschers, Soziologen und namhaftesten deutschen Sexualwissenschaftlers Prof. Dr. Kurt Starke zugrunde, die heute verรถffentlicht wurde.
Neue Studie zu Pornografie und Jugend
In der aktuellen Studie mit dem Titel โPornografie und Jugend – Jugend und Pornografieโ widmet sich Starke umfassend der Frage, was die so genannte einfache Pornografie bei Jugendlichen รผberhaupt bewirkt und wie diese ihrerseits mit Pornografie umgehen. In der Studie ausgeklammert sind die Themen Kinder- und Gewaltpornografie.
Starke stรผtzt sich nicht nur auf eigene wissenschaftliche Forschungsergebnisse. Sein Gutachten bezieht zahlreiche von anderen in- und auslรคndischen Forschern gewonnene Erkenntnisse, mitunter auch Thesen aus dem auรerwissenschaftlichen Bereich ein.
Kurt Starke gelangt zu dem Ergebnis, dass eine schรคdliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden kann. โDiese beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanzโ. In der รถffentlichen Diskussion wรผrden Jugendliche zu Unrecht als โOpferโ von Pornografie dargestellt. Ausgeblendet werde zumeist, dass Jugendliche heutzutage Pornografie in unterschiedlicher Weise nutzen, ja sogar teilweise selbst herstellen und verbreiten. Vor diesem Hintergrund sei das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafgesetzbuch und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unhaltbar.
Schรคden durch Pornografie nicht nachweisbar
Gefahren fรผr Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher Pornografie schรผtzen kรถnnte, seien wissenschaftlich nicht nachweisbar. Moderner Jugendschutz nehme den Jugendlichen als Subjekt wahr und unterstรผtze diesen bei der Entwicklung seiner Sexualitรคt. In diesem Licht betrachtet kรถnne das Pornografieverbot sogar schรคdlich fรผr Jugendliche sein, weil es deren Persรถnlichkeitsentwicklung behindere.
Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar nicht verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in Bezug auf das Internet โrealitรคtsfern und diskriminierendโ an. Die Huch Medien GmbH leitet aus dem Gutachten ihre Forderung nach einer Abschaffung des Verbots der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafrecht und im JMStV ab.
Die Huch Medien GmbH erklรคrte in diesem Zusammenhang, dass sie das Starke-Gutachten umgehend den Ministerprรคsidenten zur Verfรผgung stellen werde, die am 25. Mรคrz รผber eine novellierte Fassung des JMStV beraten. Auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Aufhebung des Pornografieverbotes zwingend geboten.
Vernรผnftiger Jugendschutz, der auch die Erziehungsrechte der Eltern ernst nehme, laufe darauf hinaus, jedermann, also auch Jugendliche, vor ungewollter Konfrontation mit Pornografie zu schรผtzen. Fรผr gesetzliche Pauschalverbote dagegen bestehe keine Rechtfertigung.