Donnerstag, Dezember 26, 2024
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Neue Studie: Einfache Pornografie schadet Jugendlichen nicht

Die Huch Medien GmbH fordert die Abschaffung des Pornografieverbots, da das Verbot – laut einer neuen Studie – sogar schädliche Effekte für Jugendliche haben kann.

Der Forderung der Mainzer Huch Medien GmbH liegt eine breit angelegte Expertise des Leipziger Jugendforschers, Soziologen und namhaftesten deutschen Sexualwissenschaftlers Prof. Dr. Kurt Starke zugrunde, die heute veröffentlicht wurde.

Neue Studie zu Pornografie und Jugend

In der aktuellen Studie mit dem Titel „Pornografie und Jugend – Jugend und Pornografie“ widmet sich Starke umfassend der Frage, was die so genannte einfache Pornografie bei Jugendlichen überhaupt bewirkt und wie diese ihrerseits mit Pornografie umgehen. In der Studie ausgeklammert sind die Themen Kinder- und Gewaltpornografie.
Starke stützt sich nicht nur auf eigene wissenschaftliche Forschungsergebnisse. Sein Gutachten bezieht zahlreiche von anderen in- und ausländischen Forschern gewonnene Erkenntnisse, mitunter auch Thesen aus dem außerwissenschaftlichen Bereich ein.

Kurt Starke gelangt zu dem Ergebnis, dass eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden kann. „Diese beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz“. In der öffentlichen Diskussion würden Jugendliche zu Unrecht als „Opfer“ von Pornografie dargestellt. Ausgeblendet werde zumeist, dass Jugendliche heutzutage Pornografie in unterschiedlicher Weise nutzen, ja sogar teilweise selbst herstellen und verbreiten. Vor diesem Hintergrund sei das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafgesetzbuch und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unhaltbar.

Schäden durch Pornografie nicht nachweisbar

Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher Pornografie schützen könnte, seien wissenschaftlich nicht nachweisbar. Moderner Jugendschutz nehme den Jugendlichen als Subjekt wahr und unterstütze diesen bei der Entwicklung seiner Sexualität. In diesem Licht betrachtet könne das Pornografieverbot sogar schädlich für Jugendliche sein, weil es deren Persönlichkeitsentwicklung behindere.

Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar nicht verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in Bezug auf das Internet „realitätsfern und diskriminierend“ an. Die Huch Medien GmbH leitet aus dem Gutachten ihre Forderung nach einer Abschaffung des Verbots der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafrecht und im JMStV ab.
Die Huch Medien GmbH erklärte in diesem Zusammenhang, dass sie das Starke-Gutachten umgehend den Ministerpräsidenten zur Verfügung stellen werde, die am 25. März über eine novellierte Fassung des JMStV beraten. Auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Aufhebung des Pornografieverbotes zwingend geboten.

Vernünftiger Jugendschutz, der auch die Erziehungsrechte der Eltern ernst nehme, laufe darauf hinaus, jedermann, also auch Jugendliche, vor ungewollter Konfrontation mit Pornografie zu schützen. Für gesetzliche Pauschalverbote dagegen bestehe keine Rechtfertigung.

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