Verbot von Jugendpornografie: Deutsches Sexualstrafrecht geändert!

Datum:

Lesedauer:

Vom heutigen Tage an, treten einige Änderungen des neuen § 184c Strafgesetzbuch in Kraft. Dies umfasst auch die Verbreitung von jugendpornografischen Medien, die ein „tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen“ wiedergeben und somit verboten sind.

Damit ist erstmals gesetzlich geregelt, dass ausschließlich volljährige Darsteller bei Pornoproduktionen mitwirken dürfen. Allerdings erfasst diese Gesetzesänderung auch Erwachsene mit jugendlichem Erscheinungsbild, so genannte „Scheinjugendliche“, was weitreichende Folgen für zahlreiche Erotik-Produktionen, aber nicht nur diese haben wird. Wie sich diese Regelung in der Praxis und bei den Strafverfolgungsbehörden auswirken wird, bleibt noch abzuwarten.

Weitere Informationen und Meinungen zu diesem Thema finden Sie unter anderem im Blog des Pornoanwalt.

Share post:

Beliebt

More like this
Related

7 natürliche Wege Erektile Dysfunktion zu überwinden

Erektile Dysfunktion (ED) kann verschiedene Ursachen haben, einschließlich physischer,...

Fetish Festival Cologne wird zur Fetish Celebration 2023 in Bottrop

Nachdem bereits vor einigen Monaten bekannt gegeben wurde, dass...

10 gesunde Lösungen bei Erektionsproblemen ab 50!

Die Bewältigung von Erektionsproblemen bei Männern in den 50er...

Mit Bonnie Stylez kommen und Spaß haben: Das Interview

Nachdem wir die feurige Bonnie Stylez bereits als unser...