Vom heutigen Tage an, treten einige Ćnderungen des neuen § 184c Strafgesetzbuch in Kraft. Dies umfasst auch die Verbreitung von jugendpornografischen Medien, die ein ātatsƤchliches oder wirklichkeitsnahes Geschehenā wiedergeben und somit verboten sind.
Damit ist erstmals gesetzlich geregelt, dass ausschlieĆlich volljƤhrige Darsteller bei Pornoproduktionen mitwirken dürfen. Allerdings erfasst diese GesetzesƤnderung auch Erwachsene mit jugendlichem Erscheinungsbild, so genannte āScheinjugendlicheā, was weitreichende Folgen für zahlreiche Erotik-Produktionen, aber nicht nur diese haben wird. Wie sich diese Regelung in der Praxis und bei den Strafverfolgungsbehƶrden auswirken wird, bleibt noch abzuwarten.
Weitere Informationen und Meinungen zu diesem Thema finden Sie unter anderem im Blog des Pornoanwalt.

