Hustler Europe, Tochterfirma der US-amerikanischen Larry Flynt Publications, hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen § 184c Strafgesetzbuch erhoben.
Die Änderungen am § 184c des Strafgesetzbuches sind am 5. November 2008 in Kraft getreten und verbieteten ab sofort den gewerblichen Vertrieb von Pornofilmen mit erwachsenen Darstellern, die ein jugendliches Erscheinungsbild aufweisen.
Dazu sagte uns Helen Clyne, Geschäftsführerin von Hustler Europe: „Der deutsche Gesetzgeber greift in unsere Grundrechte ein. In der Tradition von Larry Flynt wehren wir uns gegen die weitere Kriminalisierung von Pornografie.“
Marko Dörre, Rechtsanwalt von Hustler Europe, erklärte weiter: „Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen müssen, ob § 184c Strafgesetzbuch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte verletzt. Wir fordern klare Regelungen für mehr Rechtssicherheit.“
Die Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe rügt Eingriffe des § 184c Strafgesetzbuch in die Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit. Ziel ist die Aufhebung der Strafbarkeit für scheinjugendliche Darsteller.
Zudem ist beantragt durch einstweilige Anordnung den § 184c Strafgesetzbuch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen.
Hustler Europe und Larry Flynt Publications achten, nach eigener Aussage, streng auf die gesetzliche Volljährigkeit ihrer Darsteller und archivieren alle Altersnachweise nach den US-amerikanischen Gesetzen.