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Prostitution im Lockdown: Corona-Verordnungen problematisch für SexworkerInnen

Erobella, die Onlineplattform für käufliche Liebe, hat kürzlich die Corona-Verordnungen der Bundesländer seit November 2020 unter die Lupe genommen. Dabei ist man, zu dem abschließenden und kaum überraschenden Urteil gekommen, dass die gesetzliche Definition von „Prostitution“ für die „Diversität der Branche zu uneindeutig und problematisch ist“.

Insbesondere seit dem 2. Lockdown beeinflussen die wagen Corona-Verordnungen und damit einhergehend auch zahlreiche Grauzonen die Tätigkeit vieler SexworkerInnen, die vielfach als Solo-Selbstständige ihrem Gewerbe nachgehen.

Corona-Lockdown: Prostitution ist nicht gleich Prostitution

Mit den Verschärfungen der Corona-Verordnungen sind das Prostitutionsgewerbe und sexuelle Dienstleistungen zunächst bis zum 10. Januar 2021 untersagt. Damit sind auch die letzten noch legal tätigen SexworkerInnen in den Lockdown geschickt worden.

Die damit aktuell geltenden Einschränkungen und Bestimmungen, die auch viele andere Branchen betreffen, sind für den Bereich Sexarbeit – mit dem Verweis auf das Prostituiertenschutzgesetz – den individuellen Corona-Verordnungen der Länder zu entnehmen.

„Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte in der Branche große Unsicherheit“, weiß Marie Kress, Pressesprecherin der Onlineplattform Erobella, aus Gesprächen mit den NutzerInnen. „Der Grund sind unscharfe Formulierungen in den Verordnungen und im Prostituiertenschutzgesetz.“

Domina Lady Susan aus BerlinWie die aufschlussreiche Recherche von Erobella zeigt, unterscheiden die deutschen Bundesländer derzeit vor allem zwischen Prostitutionsgewerbe und sexuellen Dienstleistungen.

Weiterhin waren diese in mindestens sieben Bundesländern bis Mitte Dezember weiterhin erlaubt, obwohl sich auch die solo-selbstständigen DienstleisterInnen als Gewerbetreibende verstehen.

Domina Lady Susan, die in Berlin ein eigenes Studio führt, wünscht sich klarere Definitionen: „Prostitution ist nicht gleich Prostitution. Manche Aktivitäten sind im Bezug auf Corona sicherer als andere.“

Dienstleistungssektor Sexarbeit mit Definitionsbedarf: Sexwork ist vielseitig

Die aktuelle Ausnahmesituation hat noch einmal deutlich gemacht, dass es dringend bessere und detaillierte rechtliche Definitionen für den Dienstleistungssektor Sexarbeit benötigt.

„Sexarbeit hat viele unterschiedliche Facetten. Das geht weit über den klassischen Bordellbetrieb hinaus, bei dem die Gäste die Damen besuchen. Es gibt den Escort, Massagestudio, Hausbesuche, SM-Studios und vieles mehr“, so Marie Kress von Erobella. „Jede Dienstleistung hat ihre ganz eigenen Abläufe, die man nur schwer vergleichen kann.“

Über Erobella:

Die Online-Plattform Erobella verknüpft seriöse AnbieterInnen von sexuellen Dienstleistungen, Escort-Begleitungen und Models mit echten Kunden. Darüber hinaus engagiert sich Erobella für die Interessen von SexworkerInnen in Deutschland und gegen die Stigmatisierung der Branche. Prostitution im Lockdown: Corona-Verordnungen problematisch für SexworkerInnen 1

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