Dieser GAN Erotik Kolumne, die diesmal Petra Joy über die neue „Internetporno-Zensur in Großbritannien“ geschrieben hat, muss ich noch kurz ein paar Worte vorweg schicken:
Petra Joy feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum als Erotik Regisseurin, zudem ihr auch an dieser Stelle nochmals recht herzlich gratuliert sein soll!
2004 erschien mit „Sexual Sushi“ ihr erster Film und ich kann mich noch recht gut erinnern, wie sie damals vielfach vergeblich um einen Vertrieb in Deutschland und Europa gekämpft hat… Noch besser kann mich an die Aussagen vieler Erotik-Produzenten und –Vertriebler erinnern, die Petras Arbeit lapidar als nicht relevant beurteilt haben und leichtfertig mit der Aussage „für so etwas“ gibt es keinen Markt, geschweige denn Zuschauer, abgetan haben.
Ich habe das damals wie heute anders gesehen und Petra Joy ist mit ihren Filmen immer noch da, während viele der großen deutschen Erotik Firmen von einst nicht mehr oder so gut wie nicht mehr existent sind. So kann es gehen, wenn man die Zeichen der Zeit und das Interesse der Konsumenten über mehr als ein Jahrzehnt rigoros ignoriert.
Umso mehr freut es mich, dass Petra Joy ihren unabhängigen Weg und ihre eigene Vision über Gestaltung von Erotik & Pornografie seitdem konsequent durchhält. Umso tragischer ist es nun, dass Petra trotz eigenem VOD-Channel nun wieder mit leeren Händen da steht. Wieso, weshalb, warum erfahrt ihr von Petra Joy noch in der Kolumne.
Aber um zum wesentlichen Punkt zu kommen: Auch wenn sich bekanntlich über Geschmack und Vorlieben trefflich streiten lässt, so hat Petra Joy einen wichtigen Standpunkt. Und zwar nicht nur aus der künstlerischen Sicht einer Frau, sondern auch aus einer politischen.
Beides ist leider in den letzten Jahrzehnten in der kommerziellen Pornografie sehr in Vergessenheit geraten. Ausnahmen bestätigen in diesem Fall leider die Regel … denn Porno & Politik gehören nicht nur, aber vor allem auch im Kampf gegen die Zensur und für die persönliche Freiheit seit jeher zusammen.
Somit fordert die „neue Internetporno-Zensur in Großbritannien“ Künstler, Produzenten, Medien und Konsumenten heraus, den Kampf gegen die Zensur entschieden aufzunehmen!
Denn, wenn die Freiheit der Pornografie erst einmal eingeschränkt ist, ist der nächste Eingriff in die persönliche Freiheit nicht mehr weit. In diesem Sinne, gilt es die Erotik-„Szene“ in Großbritannien zu unterstützen, denn erstens ist das UK nicht weit und zweitens greifen gewisse Politiker und Interessengruppen das Thema Zensur & Pornografie hierzulande ja bekanntlich nur zu gerne auf!
Nightmare before Christmas wird Realität: Internetporno-Zensur in Großbritannien betrifft nicht nur die Briten!
In den letzten zwei Jahren habe ich viel Zeit und Geld in das Projekt eines eigenen Streamingdienstes für Pornos von und für Frauen investiert. Es gab zahllose technische Probleme, aber dann sollte Cinema Joy Ende diesen Jahres zuletzt endlich online gehen.
Die Seite sollte nicht nur meine eigenen Erotica präsentieren, sondern auch Pornos von anderen Regisseurinnen wie Shine Louise Houston und Maria Beatty – Regisseurinnen, die genauso wie ich Fantasien von Frauen umsetzen, wenngleich andere.
Ich hatte einen Traum: Ich wollte meine Filme jedem zur Verfügung stellen können, der dafür zahlen wollte, sie sich anzusehen, ganz egal, wo auch immer er oder sie sich gerade befinden mochte auf der Welt, wann auch immer er oder sie diese Filme sehen wollte. Doch nun sind in Großbritannien am 1. Dezember 2014 neue Bestimmungen für Internetpornos in Kraft getreten, und damit ist aus meinem Traum ein Albtraum geworden.
Am 1. Dezember hat die britische Behörde für Fernsehen auf Abruf (Authority for Television on Demand, ATVOD) das britische Komitee für die Einstufung von Filmen (British Board of Film Certification, BBFC) ermächtigt, seine Definition dessen, was „akzeptabel“ und damit legaler Inhalt in der Pornografie ist, auch auf Internetpornos anzuwenden, die in Großbritannien veröffentlicht werden.
Bis dato galt die Einstufung des BBFC als „Restricted 18“ (nur für Personen über 18 Jahre freigegeben und darf nur in Sex Shops verkauft werden) nur für den Verkauf von DVDs in Großbritannien, nicht aber für das Internet.
Ich persönlich habe es schon vor langer Zeit aufgegeben, DVDs in Großbritannien zu veröffentlichen: Zum einen ist das Freigabeverfahren beim BBFC teuer, wenn man dort einen Film einreicht, zum anderen habe ich nie einen Vertrieb gefunden, zu dem meine alternativen feministischen Inhalte passten.
Nicht zuletzt deshalb freute ich mich so darauf, endlich meinen eigenen Streamingdienst zu starten: Auch das Publikum in Großbritannien sollte endlich wieder Zugriff auf meine Filme erhalten.
Doch jetzt sind plötzlich einige meiner Inhalte ungesetzlich. Beispielsweise eine heiße und authentische Szene, in der eine Frau ihren Partner ans Bett fesselt und sich auf sein Gesicht setzt, und beispielsweise die Szene, in der Jiz Lee bei ihrem Orgasmus zwei Mal ejakuliert – beides Szenen aus meinem aktuellen Film „(S)he Comes“.
Auch Inhalte der lesbischen Regisseurin Shine Louise Houston (in denen Fisting vorkommt) und der Fetisch-Regisseurin Maria Beatty (in denen Bondage, hartes Auspeitschen und Fisting vorkommen), die ich in meinen Streamingdienst aufnehmen wollte, sind in Großbritannien ab sofort ungesetzlich.
Als Grund für diese Zensur wird wieder einmal das „bewährte“ Argument des Jugendschutzes herangezogen. Die Firmen, die in Großbritannien Streaming und Download von pornografischen Inhalten anbieten, sind jedoch bereits verpflichtet, bei jedem/r einzelnen KundIn das Alter zu prüfen, um zu gewährleisten, dass ausschließlich Erwachsene Zugriff erlangen. Diese neue Zensur betrifft also nur Inhalte, bei denen wir ohnehin davon reden, dass – geprüftermaßen – erwachsene KundInnen darauf zugreifen und dafür zahlen wollen.
Man möchte meinen, dass diese Erwachsenen gerne eine Auswahl haben, welche Art von sexuellen Handlungen sie in Pornos sehen möchten (abgesehen, selbstredend, von Inhalten, die zurecht schon immer ungesetzlich waren, beispielsweise Aufnahmen von Kindern, die sexuell missbraucht werden, weil das keine Pornos sind, sondern Beweise für das Vorliegen eines Verbrechens). Wenn man sich jedoch Pornos von Produzenten aus Großbritannien im Netz ansehen möchte, kann man davon ausgehen, dass man nur sieht, was vom BBFC zugelassen wurde.
Jerry Barnett von Sex & Censorship (Britische Aktivistengruppe und Blog) erläutert die Rechtfertigung der Regierung für die Internetporno-Zensur: Die britische Medienaufsichtsbehörde (Office of Communications, Ofcom) prüfte die Forschungsergebnisse aus 20 europäischen Ländern und stellte fest: „In keinem Land gab es Beweise dafür, dass sexuell explizite Stoffe Minderjährigen schaden würden. Das kommt einer Regierung ungelegen, die eine Rechtfertigung braucht, um Pornografie unabhängig von jedem Nachweis einer schädigenden Wirkung zu zensieren. Den R18-Test einzuführen, enthebt sie der Notwendigkeit, objektive Beweise zu liefern, und ermöglicht den Zensoren, stattdessen willkürliche Entscheidungen zu treffen. Während das Gesetz unter dem Vorwand des ‚Schutzes der Kinder‘ eingeführt wird, betrifft es tatsächlich Erwachsene und Kinder gleichermaßen.“
Die Liste der sexuellen Handlungen, die jetzt nicht mehr in den Streaming-Inhalten von britischen Produktionsfilmen vorkommen dürfen, ist ebenso lang wie kurios. Hier nur einige der am häufigsten gezeigten Praktiken, die von nun an als ungesetzlich gelten:
- Spanking (wenn es mehr als „sanft“ ist)
- Stockschläge
- Aggressives Auspeitschen
- Penetration mit jeglichem Gegenstand, der „mit Gewalt assoziiert wird“
- Körperliche und verbale Misshandlung (unabhängig davon, ob diese einvernehmlich erfolgt)
- Urophilie (als sexuelle Spielart „Natursekt“ bekannt)
- Rollenspiele, bei denen die Teilnehmer so agieren, als hätten sie ein nicht-erwachsenes Lebensalter
- Fesselung und Knebelung bis zur Bewegungslosigkeit
- Erniedrigung
- Weibliche Ejakulation
- Strangulation
- Face-Sitting
- Fisting (Einführung einer Hand einschließlich aller Knöchel und darüber hinaus)
(Die letzten drei Praktiken fallen für das BBFC unter potenziell „lebensbedrohlich“.)
Wenn man sich diese Liste durchliest, bekommt man ganz schnell einige Bedenken, denn:
– Wer legt zum Beispiel fest, ob ein Spanking noch „sanft“ ist oder nicht mehr? Was der oder die eine als sanft empfindet, tut dem oder der anderen schon weh. Das heißt also, das Urteil darüber, ob eine Spanking-Szene in Ordnung ist, bleibt vollkommen der subjektiven Meinung des einzelnen Zensors überlassen.
– Was die männliche vs. die weibliche Ejakulation bzw. die erzwungene Fellatio vs. Face-Sitting angeht, scheinen verschiedene Maßstäbe zu gelten. Es ist erlaubt, 20 Männer zu zeigen, die auf einer Frau abspritzen, und zu zeigen, wie sie ihr Sperma schluckt. Aber es ist ungesetzlich, eine Frau zu zeigen, die auf jemand anderem ejakuliert, oder zu zeigen, wie ihr Ejakulat „getrunken“ wird (denn es könnte ja im Zweifelsfall Urin sein).
Man könnte assoziieren: „Alle Ejakulationen sind gleich, aber manche sind gleicher als andere“. Anna Spann stellte die Regel zum Squirting (engl. Begriff für weibliche Ejakulation) des BBFC vor fünf Jahren erfolgreich bloß, indem sie Proben weiblichen Ejakulats bei einem Labor einreichte und so nachwies, dass es eben dies war – Ejakulat – und kein Urin. Anna hatte Erfolg und ihr Film erhielt die R18-Freigabe, aber die Bestimmung gibt es immer noch, und sie wird noch immer auf jeden Porno angewandt, der eingestuft wird.
Ich könnte nicht mal sagen, dass ich es bedauere, dass ich nur schlecht meine Performerin Jiz Lee aus Los Angeles einfliegen lassen könnte, um ihr Ejakulat testen zu lassen und damit die R18-Freigabe für meinen Film zu bekommen – denn wer sagt denn, dass ich sie einer dermaßen erniedrigenden Erfahrung aussetzen wollen würde?
Und auch bei anderen Praktiken wird mit zweierlei Maß gemessen: Es ist völlig in Ordnung, Deep-Throating zu zeigen, wie also eine Frau quasi an einem Schwanz erstickt – aber es ist nicht in Ordnung zu zeigen, wie eine Frau jemanden mit ihrer Möse „erstickt“. Ich habe keine Ahnung, warum das so ist, und ich bin nicht die einzige, die nicht versteht oder verstehen will, woher diese extrem frauenfeindliche „Moral“ kommt.
Beide Praktiken – die weibliche Ejakulation und das Face-Sitting/-Queening – tauchen in von Frauen gemachten Pornos häufig auf. Deshalb haben einige von uns das Gefühl, dass diese Bestimmungen speziell auf weibliche Pornoregisseurinnen abzielen, die ihre Inhalte bislang frei im Internet veröffentlichen konnten, unabhängig von dem größtenteils immer noch von Männern dominierten Vertrieb und unabhängig von den Bestimmungen des BBFC.
Die neue Gesetzgebung betrifft zahlreiche Femdom-Seiten, und viele mussten dichtmachen. Eine Dom-Pornografin aus Großbritannien (https://uc-sc-femdom.com/) hat jedoch den Kampf gegen die ATVOD aufgenommen und gewonnen – sie berief sich darauf, dass ihre Seite keine TV-Seite war, so dass keins der Gesetze im Zusammenhang mit der TV-Lizenzierung, die für Seiten wie den BBC iPlayer gelten, für ihre Seite gelten würde. Ihre Seite wird nun davon ausgenommen.
– Viele der nun verbotenen sexuellen Praktiken sind genau die Praktiken, die häufig in alternativen Pornos auftauchen, die sich an die schwule, die lesbische, die queere und die BDSM-Community richten.
Bestimmte sexuelle Präferenzen im Film als „obszön“ abzuurteilen und sie als „ungesetzlich“ zu ächten, hört sich für mich nach der Verletzung eines Menschenrechts an – des Rechtes auf unseren eigenen Körper und des Rechtes, selbst über unsere Sexualität zu bestimmen, egal, wie individuell unsere Bedürfnisse sein mögen. Wir sollten doch, solange alles im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, respektieren, was andere Leute gerne machen?! Wenn man selbst nichts mit Fisting oder Spanking am Hut hat, wird man ja vermutlich kein Geld für Inhalte ausgeben, die damit zu tun haben, wo also liegt das Problem?
Die Alleswisser vom Dienst schlagen vor, FilmemacherInnen aus Großbritannien wie ich sollten doch einfach das Land verlassen und ihre Produktionsfirma woanders aufmachen. Das haben viele britische Produktionsfirmen schon gemacht, als vor ein paar Jahren die Bestimmungen zum Altersnachweis in Kraft getreten sind. Die extrem erfolgreiche Streaming-Seite kink.com gehört einem Briten, der jetzt in San Francisco ansässig ist.
Aber so einfach ist es nicht. Zum einen ist England mein Zuhause und ich habe nicht die Absicht, mein Zuhause aufzugeben. Und zum anderen – und das ist das eigentlich Bedrohliche an der Sache – ist das ja erst der Anfang, dass diese Regeln für im Internet veröffentlichte Pornos in Großbritannien gelten …
Der Anwalt Miles Jackman, (im angloamerikanischen Sprachbereich auf Gesetzgebung in Sachen „Obszönität“spezialisierte) schreibt: „Tatsächlich ist es das Rahmenwerk, das die Entstehung dieser Bestimmungen ermöglicht hat, das das größte Problem für alle Formen der Freiheit des Ausdrucks darstellt. Der Versuch, Online-Inhalte zu regulieren, ist ganz eindeutig ein Vorwand, den gesamten, per se unkontrollierbaren Online-Markt zu überwachen.“
Und es sieht so aus, als würden wir bei diesem Markt nicht mehr nur über Großbritannien sprechen. In kürzlich aktualisierten Richtlinien des britischen Strafverfolgungsdienstes der Krone (Crown Prosecution Service, CPS) heißt es: „Es gibt schwerwiegende juristische Probleme bezüglich der Frage, ob Material, das im Ausland gehostet wird, unter das englische Strafrecht fällt. … [Wenn jedoch] eine Website im Ausland gehostet wird und [Inhalte] in Großbritannien heruntergeladen werden, dann liegt eine Veröffentlichung sowohl zum Zeitpunkt des Hochladens der Bilder als auch zum Zeitpunkt des Herunterladens vor.“
Würde man dieser Logik folgen, müssten sich alle Porno-Websites aus dem Ausland bei der ATVOD anmelden und sich an die Richtlinien des BBFC halten.
Wenn diese Unternehmen dies dann nicht täten, würden sie ggf. von den ISP-Filtern in Großbritannien blockiert oder von „Handelssanktionen“ getroffen, so dass es BürgerInnen Großbritanniens unmöglich gemacht würde, für pornografische Inhalte zu bezahlen und sie sich anzusehen, die im Ausland gehostet werden und die nicht den Richtlinien des BBFC entsprechen.
Jerry Barnett warnt: „Dieses Gesetz wurde ganz offensichtlich eingeführt, um die Pläne der ATVOD hinsichtlich dessen, welche sexuellen Inhalte für BürgerInnen Großbritanniens zugänglich sein sollen, voranzutreiben, und zweifellos wird es dazu genutzt werden, weitere Zensurmaßnahmen in unterschiedlichen Formen zu rechtfertigen. Die ATVOD will schon lange Banken daran hindern, Zahlungen für Dienstleistungen zu bearbeiten, die nicht ihren strikten Bestimmungen entsprechen, und versucht schon lange (bislang erfolglos), eine Lizenzvergabe für Seiten einzuführen, die nicht aus Großbritannien stammen.“
Dieser Versuch, die Netzneutralität und die Freiheit erwachsener BürgerInnen, online auf Informationen oder Unterhaltungsangebote zuzugreifen, einzuschränken, weist eine erschreckende Ähnlichkeit zu autoritären Regimes wie der chinesischen Regierung auf.
Im Moment sind nur ProduzentInnen aus Großbritannien die Zielscheibe. Aber es sieht so aus, als wären als Nächstes PornoproduzentInnen aus dem Ausland dran und dann schlussendlich auch die BürgerInnen Großbritanniens. Derzeit drohen ZuschauerInnen aus Großbritannien, die Pornografie konsumieren, die nicht vom BBFC genehmigt wurde, keine Konsequenzen. Aber in Zukunft werden sie diese Inhalte im Internet einfach nicht mehr bekommen können. Und dann wird der nächste Schritt wahrscheinlich darin bestehen, KundInnen zu bestrafen, die es schaffen, „ungesetzliche“ Inhalte in Großbritannien zu konsumieren, indem sie die Filter umgehen.
Im Moment mag diese Bedrohung für ProduzentInnen, die Pornos vom Ausland aus streamen, ebenso weit entfernt scheinen wie für KundInnen in Großbritannien, die aktuell noch alle Inhalte im Netz finden, die sie wollen – aber keiner von uns sollte diese Freiheiten für selbstverständlich halten. Denn genau jetzt werden sie bedroht, und wenn wir uns nicht erheben und uns Gehör verschaffen, dann sind diese Freiheiten womöglich für immer verloren. Und Sie sind plötzlich ein/e GesetzesbrecherIn, ohne es zu merken.
Der Anwalt Myles Jackman sagt: „Der Porno ist für die Redefreiheit das, was der Kanarienvogel im Bergwerk ist: Seine Freiheit besteht darin, zuerst zu sterben. Wenn dieser Angriff auf die Freiheit ohne Konsequenzen bleibt, dann werden in der Folge weitere Freiheiten zu Fall gebracht werden.“
Dem stimme ich von ganzem Herzen zu. Und ich denke, wir sitzen alle in demselben Boot – sogar dann, wenn Sie persönlich sich keine Pornos ansehen, in denen Fisting, Spanking oder Squirting vorkommt.
Ich habe mir die Freiheit genommen, das berühmte Zitat von Martin Niemöller – das mit „Als die Nazis die Kommunisten holten …“ beginnt – neu zu schreiben:
„Als sie die Fister holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Fister. Als sie die Spanker einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Spanker. Als sie die Squirter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Squirter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.”
Weitere Informationen (in Englisch): sexandcensorship.org und obscenitylawyer.blogspot.co.uk
Was Sie tun können:
– Wenn Sie in Großbritannien sind, kommen Sie zur Demonstration vor dem Parlament in London am 12.12.2014.
– Wenn Sie BürgerIn Großbritanniens sind oder in Großbritannien leben, unterzeichnen Sie die e-Petition gegen die neue Gesetzgebung: https://submissions.epetitions.direct.gov.uk/petitions/72693
– Was Sie auch tun können, wenn Sie nicht BürgerIn Großbritanniens: Teilen Sie diesen Blog in sozialen Medien und erheben Sie Ihre Stimme! Hier einige Twitter Kontakte: Sex&censorship @PornPanic , Myles Jackman @ObscenityLawyer und Petra Joy @petrajoy
– Spenden Sie an „Sex & Censorship“, damit die ihre wichtige Arbeit weiterführen können: https://sexandcensorship.org
Weitere Informationen zu Petra Joy im Interview bei GAN und unter: www.petrajoy.com, wo Ihr auch eine englische Version der Kolumne findet.