Das Oberste Gericht der USA hat den 1996 in Kraft getretenen „Child Pornography Protection Act“ (CPPA) Mitte April diesen Jahres wegen seiner vagen Formulierung als verfassungswidrig zurückgewiesen. Außerdem könne der CPPA die Meinungsfreiheit beschränken.
Das Gesetz zielte vor allem darauf, auch die Herstellung, den Vertrieb oder den Besitz computererzeugter Kinderpornographie bestrafen zu können, auch wenn dabei kein Kind zur Herstellung der realistischen Bilder missbraucht wurde beziehungsweise diese kein wirkliches Kind zeigen.
Unberührt von diesem Urteil bleibt das Verbot der Herstellung, des Vertriebs und des Besitzes von kinderpornografischen Bildern, für die Kinder missbraucht wurden.
Das Gesetz wurde seinerzeit zur Lösung eines Problems eingeführt, welches erst durch die digitalen Medien und den damit verbundenen technischen Möglichkeiten entstanden war. Da der Handel mit Kinderpornographie bedauerlicher weise erst 1988 verboten worden war, wollten die Gesetzgeber nun auch reale Bilder, mit fiktiven Bildern (die nur etwas simulieren) gleichstellen.
Dies basierte auf der Vermutung, dass auch fiktive Bilder bei Pädophilen ähnliche Wirkungen auslösen können. Daher lautete der neue Tatbestand, dass man mit Hilfe digitaler Technologien Erfundenes so realistisch darstellen kann, das es mit realen Abbildungen verwechselt werden kann.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist noch die Entscheidung des Obersten Gerichtshof der USA von 1982. Diese besagt das Kinderpornographie im Unterschied zu Pornographie für Erwachsene nicht vom Ersten Verfassungszusatz als Meinungsfreiheit geschützt ist.
Da der Begriff der Kinderpornographie in den USA von dem anderer Länder abweicht, sollte man sich noch mal die Definition im Sinne des CPPA vergegenwärtigen: „… alle fotografischen, Film-, Video-, Gemälde-, Computer- und computererzeugten Bilder, deren Herstellung, Verteilung und Besitz dann unter Strafe stellt, wenn ein Minderjähriger in einem sexuell expliziten Verhalten abgebildet ist, es so erscheint, als sei ein solcher in einem sexuell expliziten Verhalten abgebildet, oder ein Bild so hergestellt oder verändert wurde, das es so erscheint, als würde ein identifizierbarer Minderjähriger explizit sexuelle Handlungen begehen.“
Unter Strafe steht aber auch, wenn eine solche Darstellung so beworben, geschildert, präsentiert oder verteilt wird, dass der „Eindruck entsteht“, es sei eine visuelle Darstellung eines Minderjährigen mit dem verbotenen Verhalten.
Die Verfassungsklage eingereicht hatte die bekannte amerikanische Free Speech Coalition, ein Verband von Erotikfirmen und Porno-Herstellern, dessen Anliegen aber auch von Bürgerrechtsorganisationen wie der ACLU unterstützt wurde. ACLU, wie auch das Freedom Forum lehnten das Gesetz ab, weil es zu weit ginge und auch ernsthafte wissenschaftliche, politische, künstlerische oder literarische Meinungsäußerungen mit schweren Strafen bedrohe, die durch den „CPPA“ die Meinungsf